Gestaltung, Anpassung und Überprüfung von Architektenverträgen und Geschäftsbedingungen
klare Abgrenzung von Akquise, Vorvertrag und Architektenvertrag
gerichtliche und außergerichtliche Überprüfung, Abwehr oder Durchsetzung von Honoraransprüchen nach HOAI
Haftung des Architekten
Urheberrechtsschutz
Verjährungshemmung von Ansprüchen
Überprüfung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen
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