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Rechtsanwalt Hintz - Architektenrecht

Architektenrecht

  • Gestaltung, Anpassung und Überprüfung von Architektenverträgen und Geschäftsbedingungen
  • klare Abgrenzung von Akquise, Vorvertrag und Architektenvertrag
  • gerichtliche und außergerichtliche Überprüfung, Abwehr oder Durchsetzung von Honoraransprüchen nach HOAI
  • Haftung des Architekten
  • Urheberrechtsschutz
  • Verjährungshemmung von Ansprüchen
  • Überprüfung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen